1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der BYK Metallbau GmbH, Oyweg 20, 47546 Kalkar, Deutschland, E-Mail info@bykmetallbau.de, Telefon +49 2824 8079 820, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Sie betreffen insbesondere die individuelle Fertigung von Metallteilen und Baugruppen sowie Planung, Lieferung und Montage von Metallbauleistungen.
Die Bedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher handeln überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit; Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung einer solchen Tätigkeit. Regelungen, die ausschließlich Unternehmer oder Kaufleute betreffen, sind entsprechend gekennzeichnet. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
2 Anfrage Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website dient der Information. Das Kontaktformular dient einer unverbindlichen Anfrage. Durch das Absenden, eine technische Eingangsbestätigung oder eine allgemeine Rückmeldung entsteht noch kein kostenpflichtiger Auftrag.
Wir klären den Leistungsumfang und erstellen gegebenenfalls ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein verbindliches Angebot innerhalb einer vereinbarten Annahmefrist angenommen wird oder wir einen Auftrag bestätigen. Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Angebot kommt der Vertrag erst durch unsere Auftragsbestätigung oder eine anderweitige ausdrückliche Einigung zustande. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Maßgeblich sind das angenommene Angebot, die vereinbarten Zeichnungen und Spezifikationen sowie die dazu getroffenen individuellen Vereinbarungen. Diese AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Ihre bloße Veröffentlichung auf der Website ersetzt die erforderliche Einbeziehung nicht.
3 Leistungsumfang und technische Grundlagen
Werkstoffe, Maße, Stückzahlen, Oberflächen, Toleranzen, Belastungsanforderungen, Lieferumfang und gegebenenfalls Montageleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Herstellerdaten und technische Maximalwerte auf der Website sind Orientierungsangaben zur Maschinenausstattung. Die Eignung eines konkreten Bauteils und die vereinbarte Beschaffenheit richten sich nach dem Auftrag; eine Garantie wird nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Erklärung übernommen.
Statische Berechnungen, Genehmigungsplanung, besondere Prüfungen und Dokumentationen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden oder rechtlich zum übernommenen Leistungsumfang gehören. Bezeichnungen von Verfahren oder Maschinen ersetzen keine vereinbarte Bauteiltoleranz, Zulassung oder bestimmte Zertifizierung.
Wir dürfen Änderungen, die die vereinbarte Beschaffenheit, Funktion, Qualität oder den Nutzungszweck berühren, nicht einseitig vornehmen. Erforderliche Anpassungen stimmen wir mit dem Kunden ab.
4 Zeichnungen Aufmaß und Mitwirkung
Der Kunde stellt die von ihm zu liefernden Informationen, Zeichnungen, Freigaben und Materialien rechtzeitig und in der vereinbarten Form bereit. Er weist auf ihm bekannte besondere Einsatzbedingungen und Anforderungen hin. Welche Partei das Aufmaß, die technische Planung oder die Beschaffung behördlicher Genehmigungen übernimmt, wird im Auftrag festgelegt.
Unsere eigenen Prüf-, Aufklärungs- und Hinweispflichten bleiben bestehen. Insbesondere werden erkennbare Widersprüche oder für uns erkennbare Risiken nicht durch eine Kundenfreigabe unbeachtlich. Für von BYK übernommene Planungs- oder Aufmaßleistungen gelten die vereinbarten und gesetzlichen Pflichten.
Bei Montagearbeiten stellt der Kunde den vereinbarten Zugang zum Arbeitsbereich und die ausdrücklich vereinbarten bauseitigen Voraussetzungen bereit. Verzögerungen oder fehlende Voraussetzungen werden möglichst früh mitgeteilt. Weitergehende Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen.
5 Änderungen und zusätzliche Leistungen
Änderungswünsche sollen vor ihrer Ausführung abgestimmt und zur Nachvollziehbarkeit in Textform dokumentiert werden. Wir erläutern erkennbare Auswirkungen auf Preis, Ausführung und Termine. Zusätzliche Vergütungen werden nicht allein dadurch geschuldet, dass BYK eine nicht vereinbarte Zusatzleistung eigenmächtig ausführt.
Gesetzliche Änderungs- und Anordnungsrechte, insbesondere bei Bauverträgen, sowie die dafür geltenden Regelungen zur Vergütungsanpassung bleiben unberührt. Eine erhebliche voraussichtliche Überschreitung eines nicht garantierten Kostenanschlags teilen wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit.
6 Preise Zahlung und Abschläge
Es gelten die vereinbarten Preise. Angebote an Verbraucher weisen den Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich der ausgewiesenen Umsatzsteuer vereinbart werden. Versand, Anlieferung, Montage, Hebetechnik und sonstige Zusatzkosten werden im Angebot angegeben, soweit sie anfallen. Ein Skonto gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Zahlungen sind, soweit im Angebot oder individuell nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung und Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Die Frist beginnt erst, wenn beide Voraussetzungen vorliegen. Bei Werkleistungen bleibt insbesondere die gesetzliche Bedeutung der Abnahme für die Fälligkeit gewahrt.
Abschlags- und Vorauszahlungen richten sich nach der individuellen Vereinbarung innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Die Schutzvorschriften insbesondere der §§ 632a und 650m BGB bleiben unberührt. Zahlungsverzug und etwaige Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7 Termine Lieferung und Behinderungen
Vereinbarte verbindliche Termine sind einzuhalten. Als voraussichtlich bezeichnete Zeitangaben sind Planungsangaben; die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einer Verzögerung bleiben bestehen.
Erkennen wir eine Behinderung oder absehbare Verzögerung, informieren wir den Kunden über Grund und voraussichtliche Auswirkungen. Ereignisse außerhalb unseres Verantwortungsbereichs begründen keine unbegrenzte Verlängerung. Die Folgen richten sich nach der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen. Eine wesentliche Änderung der vereinbarten Ausführung bedarf einer entsprechenden Grundlage.
Teillieferungen oder Teilleistungen erfolgen nur nach Vereinbarung oder soweit sie dem Kunden im Einzelfall zumutbar sind und keine berechtigten Interessen beeinträchtigen. Dadurch entstehen Verbrauchern ohne Vereinbarung keine zusätzlichen Versandkosten.
8 Übergabe Gefahrübergang und Montage
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Beim Warenversand an Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang grundsätzlich erst mit der Übergabe an den Verbraucher oder an eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person. Gesetzliche Sonderfälle bleiben unberührt. Für Unternehmer kann bei einem Versendungskauf § 447 BGB gelten; bei Werkleistungen gelten die hierfür maßgeblichen Regeln, insbesondere zur Abnahme.
Bei erkennbaren Transportschäden bitten wir um eine zeitnahe Mitteilung und um eine mögliche Dokumentation gegenüber dem Transporteur. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch eine unterbliebene oder verspätete Mitteilung nicht eingeschränkt.
Montage und Ausführung erfolgen nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Erforderliche Schutzmaßnahmen und die Abstimmung mit anderen Gewerken werden entsprechend der jeweiligen Verantwortlichkeit vereinbart. Sicherheitsrelevante Bedenken werden mitgeteilt.
9 Abnahme von Werkleistungen
Soweit die Leistung einer Abnahme bedarf, kann BYK nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nach den gesetzlichen Voraussetzungen nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel und Vorbehalte können in einem Protokoll dokumentiert werden.
Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Gegenüber Verbrauchern setzt sie insbesondere den hierfür vorgeschriebenen Hinweis in Textform zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme voraus. Eine bloße Nutzung der Leistung wird durch diese AGB nicht pauschal als vorbehaltlose Abnahme behandelt.
10 Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen entsprechend der jeweiligen Vertragsart. Diese Bedingungen verkürzen die gesetzlichen Mängelfristen nicht. Eine erforderliche Nacherfüllung und deren Kosten richten sich nach dem Gesetz. Rechte auf Rücktritt, Minderung, Selbstvornahme oder Schadensersatz bestehen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine pauschale Gewährleistungsbefreiung wegen kundenseitig bereitgestellter Zeichnungen, Stoffe oder Freigaben wird nicht vereinbart. Maßgeblich bleiben die Verantwortlichkeit für die konkrete Ursache, unsere Prüf- und Hinweispflichten sowie die gesetzlichen Regeln.
Nur bei beiderseitigen Handelsgeschäften, soweit § 377 HGB anwendbar ist: Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben bestehen. Diese Regelung begründet keine entsprechende Ausschlussfrist für Verbraucher und wird nicht pauschal auf reine Werkverträge ausgedehnt.
11 Haftung
BYK haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB begrenzen insbesondere nicht die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, einer übernommenen Garantie, arglistigem Verschweigen oder einer zwingenden gesetzlichen Haftung. Auch für sonstige Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen werden durch diese Bedingungen nicht weitergehend ausgeschlossen. Eine allgemeine Freizeichnung für Schäden oder für wesentliche Vertragspflichten wird nicht vereinbart.
12 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des für sie geschuldeten Kaufpreises Eigentum von BYK, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist. Gesetzliche Eigentumsfolgen einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, insbesondere bei einem Einbau in ein Grundstück oder Gebäude, bleiben unberührt.
Aus dieser Bestimmung folgt kein Recht, eingebaute Teile ohne die erforderliche rechtliche Grundlage eigenmächtig auszubauen oder ein Grundstück ohne Zustimmung zu betreten. Eine Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
13 Unterlagen und Nutzungsrechte
An eigenen Entwürfen und Planungsunterlagen verbleiben bestehende Schutzrechte bei BYK. Der Kunde darf die bereitgestellten Unterlagen in dem Umfang verwenden und an beteiligte Fachleute oder Behörden weitergeben, der für das vereinbarte Projekt, seine Prüfung, Nutzung, Wartung oder die Durchsetzung von Rechten erforderlich ist. Eine weitergehende gewerbliche Vervielfältigung oder Verwertung bedarf einer entsprechenden Berechtigung.
Der Kunde darf BYK nur solche Unterlagen zur Bearbeitung überlassen, zu deren projektbezogener Nutzung er berechtigt ist. Gesetzliche Rechte und Einwendungen bleiben unberührt; eine verschuldensunabhängige pauschale Freistellung wird nicht vereinbart. Vertrauliche Projektinformationen behandeln beide Parteien entsprechend ihren gesetzlichen und vereinbarten Pflichten.
14 Widerruf und Kündigung
Verbrauchern kann insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit es besteht, erhalten sie vor Vertragsschluss die dafür erforderlichen Informationen und die passende Widerrufsbelehrung. Diese AGB ersetzen eine erforderliche Belehrung nicht.
Die gesetzliche Ausnahme für bestimmte individuell angefertigte Waren betrifft nur Verträge, die die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllen. Sie wird nicht pauschal auf alle Metallbau-, Montage- oder Werkleistungen angewandt. Für Verbraucherbauverträge gelten gegebenenfalls die besonderen Vorschriften einschließlich § 650l BGB.
Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach §§ 648 und 648a BGB, bleiben erhalten. Die Vergütung nach einer Kündigung wird nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln abgerechnet; eine pauschale Stornogebühr wird nicht vereinbart. Für eine Kündigung geltende gesetzliche Formvorschriften, insbesondere § 650h BGB bei Bauverträgen, sind zu beachten.
15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Die Einbeziehung dieser AGB ist keine Einwilligung in Werbung, Tracking oder eine für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung.
16 Verbraucherstreitbeilegung
Bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen sind wir bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes teilzunehmen. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de.
17 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unter den gesetzlichen Voraussetzungen erhalten. Gerichtsstände richten sich nach dem Gesetz; ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird nicht festgelegt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht einbezogen sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch eine möglichst weitreichende zulässige Ersatzklausel ersetzt.
Stand: 30. September 2026.